Private Immobilien
Sie wollen ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen, eine Grundschuld bestellen oder ein Haus in Wohnungseigentum aufteilen? Oder Sie möchten Ihre Immobilie auf Ihre Kinder übertragen und sich ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten?
Das Gesetz sieht aus gutem Grund für all diese Fälle verpflichtend die Beteiligung eines Notars vor: Der Inhalt dieser Rechtsgeschäfte ist meist komplex und umfangreich, während ihre Rechtsfolgen sehr tiefgreifend sein können. Oft unterschätzen die Beteiligten die für sie bestehenden Risiken. Als Notare schützen wir Sie vor rechtlichen Fehleinschätzungen und damit vor potentiell erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen. Fachlich fundiert beraten wir Sie umfassend und nachvollziehbar und betreuen Sie in Ihren Grundstücksangelegenheiten von A bis Z.
Kaufvertrag Grundstück / Haus / Wohnung #
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen oder planen den Erwerb einer Immobilie? Der Kauf oder Verkauf von Grundbesitz ist für die meisten Menschen von erheblicher finanzieller Bedeutung, kann komplexe Fragestellungen und Risiken mit sich bringen. Umso wichtiger ist eine kompetente notarielle Begleitung Ihrer Immobilientransaktion. GF NOTARE übernehmen die komplette Vertragsdurchführung für Sie und sorgen für eine zügige, fachlich fundierte und rechtssichere Gestaltung und Abwicklung Ihres Kaufvertrages.
- Fester Ansprechpartner: Sie erhalten von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihre Transaktion kümmert.
- Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Sie erhalten schnell einen Termin zur Beurkundung (unter Einhaltung gesetzlicher Fristen), nach Verfügbarkeit auch morgens ab 7:30 Uhr, in der Mittagszeit oder in den Abendstunden bis 20:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch gleich nach der Beurkundung eine Kopie des Vertrages in Papierform oder als elektronisches Dokument erhalten.
- Unverzügliche Abwicklung: Nach der Beurkundung leiten wir alle Schritte des notariellen Vertragsvollzugs unverzüglich in die Wege und tragen so zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf bei. Damit schaffen wir die notariellen Voraussetzungen sowohl für die Kaufpreiszahlung an den Verkäufer als auch die Übergabe an den Erwerber.
- Geringer Aufwand für Sie: Die Notare übernehmen für Sie viele bürokratische Tätigkeiten (bspw. die Klärung etwaiger Vorkaufsrechte, die Einholung etwaiger für die Wirksamkeit des Kaufvertrages notwendiger Genehmigungen, Einholung zur Löschung etwaiger Grundpfandrechte erforderlicher Erklärungen). Ihr eigener Aufwand ist damit gering.
- Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
- Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.
- Übermittlung Ihrer Daten und Beratung: Sie übermitteln uns die Daten von Käufer und Verkäufer und die gewünschten Eckdaten des Kaufvertrages. Am einfachsten geht das über unsere übersichtliche Checkliste. Natürlich beantworten wir Ihnen schon in dieser Phase gerne alle Fragen, die Sie zur Vertragsgestaltung und den rechtlichen Aspekten des Kaufvertrags haben.
- Vorbereitung des Kaufvertrags: Im nächsten Schritt erstellen wir auf der Grundlage Ihrer Informationen und Vereinbarungen sowie den aktuellen Grundbuchdaten den Kaufvertragsentwurf. Darin werden die Interessen aller Vertragsparteien berücksichtigt.
- Beurkundungstermin: Wenn sich Käufer und Verkäufer über alle Inhalte des Kaufvertrags einig sind, findet die Beurkundung im Notariat statt. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert die wesentlichen Punkte und klärt offene Fragen mit den Beteiligten - beispielsweise zur Kaufpreisfälligkeit, zur Gewährleistung und zum weiteren Ablauf. Im Termin können Sie als Käufer auch gleich die Grundschuld beurkunden, die Ihre Bank als Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Finanzierungsdarlehens benötigt.
- Unsere Vollzugstätigkeit: Nach der Beurkundung kümmern wir uns um darum, den Vertrag möglichst schnell für Sie zum Vollzug zu bringen. Wir übernehmen bereits viele Tätigkeiten, damit Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen. Wir senden Ihnen und allen weiteren Beteiligten den beurkundeten Kaufvertrag zu, holen Unterlagen und Genehmigungen ein, übermitteln Anträge an Behörden und Banken und besorgen für den weiteren Fortgang nötige Informationen.
- Fälligkeit des Kaufpreises: Sobald die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen eingetreten sind, teilen wir Käufer, Verkäufer und der finanzierenden Bank die Fälligkeit des Kaufpreises schriftlich mit. Der Käufer zahlt dann der Kaufpreis - wenn noch Darlehen des Verkäufers abzulösen sind - an dessen Bank, im Übrigen direkt an den Verkäufer.
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten: Sobald der Kaufpreis gezahlt wurde, geht auch der Besitz über - der Verkäufer übergibt die Schlüssel an den Käufer; Kosten trägt von diesem Zeitpunkt an allein dieser, soweit es im Kaufvertrag nicht anders vereinbart wurde.
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Wir beantragen nach Bestätigung der vollständigen Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und senden Ihnen die Bestätigung des Eigentumsübergangs nach erfolgter Eintragung zu.
Ihre Ansprechpartnerin:
Silvia Braun
Notarfachangestellte
Schenkung / Überlassung (vorweggenommene Erbfolge) #
Sollen Vermögensgegenstände – insbesondere Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen – nicht erst nach Eintritt des Erbfalls auf eine andere Person übergehen, kann sie der Schenker oder Übergeber bereits zu Lebzeiten („mit warmer Hand“) übertragen. Man spricht in diesem Zusammenhang von vorweggenommener Erbfolge. Die Motivation für eine vorweggenommene Erbfolge kann unterschiedlich sein: Neben steuerrechtliche Erwägungen, wie die im 10-Jahres-Rhythmus anfallenden Freibeträge bei der Schenkungsteuer, können die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen einzelner Kinder oder auch die Regelung der Vermögensverteilung unter mehreren Kindern ausschlaggebend sein. Für besonders vermögende Personen eröffnet das Instrument – beispielsweise im Unternehmensbereich – die Möglichkeit, durch eine stufenweise Übertragung die Motivation des Nachfolgers zu steigern und zugleich die Kontrolle über dessen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vermögen zu behalten.
Dabei sind die Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen – beispielsweise durch die Bestellung von Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten, wiederkehrenden Zahlungen an den Veräußerer u.ä.
Als Notare gewährleisten wir mit rechtssicheren, klar formulierten und steuerrechtlich durchdachten Überlassungsverträgen, dass Ihre Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten klar geregelt sind. Natürlich stellen wir dabei auch in Sondersituationen sicher, dass Ihre Ziele erreicht werden – sei es bei mehrstufigen Schenkungen zur Erhöhung der nutzbaren Schenkungsteuerfreibeträge, der Übertragung von Auslandsvermögen, der Schenkung an Minderjährige, die Berücksichtigung auch komplexerer pflichtteilsrechtlicher Konstellationen oder der Übertragung von Eigentum an Bezieher von Sozialleistungen.
- Fester Ansprechpartner: Sie erhalten von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihre Transaktion kümmert.
- Schnelle Bearbeitung: Sobald uns alle Daten vorliegen, senden wir Ihnen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Entwurf zu.
- Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Sie erhalten schnell einen Termin zur Beurkundung, nach Verfügbarkeit auch morgens ab 7:30 Uhr, in der Mittagszeit oder in den Abendstunden bis 20:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch gleich nach der Beurkundung eine Kopie des Vertrages in Papierform oder als elektronisches Dokument erhalten.
- Unverzügliche Abwicklung: Nach der Beurkundung leiten wir alle Schritte des notariellen Vertragsvollzugs unverzüglich in die Wege.
- Geringer Aufwand für Sie: Die Notare übernehmen für Sie viele bürokratische Tätigkeiten (bspw. die Einholung etwaiger für die Wirksamkeit notwendiger Genehmigungen, Einholung zur Löschung etwaiger Grundpfandrechte erforderlicher Erklärungen). Ihr eigener Aufwand ist damit gering.
- Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
- Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.
- Besprechung und Beratung: Sie vereinbaren einen Termin zur Besprechung und Beratung in unserem Büro bzw. übermitteln uns in einfach gelagerten Fällen Ihre Daten zur Erstellung eines Vertragsentwurfs. Am einfachsten geht das über unsere übersichtliche Checkliste. In den meisten Fällen wird jedoch ein persönlicher Termin erforderlich sein, in dem wir die Interessen und Vorstellungen aller Beteiligten erörtern und zu einer ausgewogenen Vereinbarung zusammen führen. Natürlich beantworten wir Ihnen schon in dieser Phase gerne alle Fragen, die Sie zur Vertragsgestaltung und den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Überlassung haben.
- Vorbereitung des Überlassungsvertrags: Im nächsten Schritt erstellen wir auf der Grundlage unseres Besprechungstermins und der von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater übermittelten Daten und Unterlagen den Entwurf Ihres Überlassungsvertrags. Darin werden die Interessen aller Vertragsparteien berücksichtigt.
- Beurkundungstermin: Wenn sich Schenker und Erwerber über alle Inhalte des Vertrags einig sind, findet die Beurkundung im Notariat statt. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert die wesentlichen Punkte und klärt offene Fragen mit den Beteiligten - beispielsweise zur Kaufpreisfälligkeit, zur Gewährleistung und zum weiteren Ablauf.
- Unsere Vollzugstätigkeit: Nach der Beurkundung kümmern wir uns um darum, den Vertrag zügig für Sie zum Vollzug zu bringen, d.h. beispielsweise Grundbucheintragungen durchzuführen oder Gesellschaftsanteilsübertagrungen im Handelsregister zu dokumentieren. Wir übernehmen bereits viele Tätigkeiten, damit Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen. Wir senden Ihnen und allen weiteren Beteiligten den beurkundeten Überlassungsvertrag zu, holen Unterlagen und Genehmigungen ein, übermitteln Anträge an Behörden und Banken und besorgen für den weiteren Fortgang nötige Informationen.
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Wir beantragen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und senden Ihnen die Bestätigung des Eigentumsübergangs nach erfolgter Eintragung zu.
Weitere Informationen:
Ihre Ansprechpartnerin:
Doris Mandlmeier
Amtfrau im Notardienst
Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum (Teilungserklärung) #
Sie sind Eigentümer einer Immobilie und wollen sie in mehrere Einheiten (Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten) aufteilen, beispielsweise um eine oder mehrere Wohnungen zu verkaufen oder an Ihre Kinder zu überlassen? Hier ist zunächst eine Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erforderlich, um separat verfügbare Einheiten zu schaffen. In dieser sog. Teilungserklärung wird festgelegt, was zu welcher Wohn- bzw. Gewerbeeinheit gehört (Räume, Tiefgaragenstellplätze, Gartenflächen etc.) und welche Bestandteile der Immobilie das Gemeinschaftseigentum bilden sollen, also allen Eigentümern der unterschiedlichen Einheiten zustehen sollen.
GF NOTARE bieten eine breite Palette von Leistungen im Zusammenhang mit dem der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Teilungserklärung. Wir unterstützen Sie bereits bei der sinnvollen Aufteilung der Räumlichkeiten und sonstigen Grundstücksflächen zu den einzelnen Einheiten, leisten Hilfestellung zur Vorbereitung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung und verfassen durchdachte und rechtssichere Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.
Selbstverständlich übernehmen GF NOTARE auch die notarielle Vorbereitung und Begleitung der auf die Aufteilung ggf. folgenden Überlassungen bzw. Verkäufe der neu entstandenen Einheiten.
- Fester Ansprechpartner: Sie erhalten von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihre Transaktion kümmert.
- Schnelle Bearbeitung: Sobald uns alle Daten zum Kauf vorliegen, senden wir Ihnen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Entwurf zu.
- Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Sie erhalten schnell einen Termin zur Beurkundung, nach Verfügbarkeit auch morgens ab 7:30 Uhr, in der Mittagszeit oder in den Abendstunden bis 20:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch gleich nach der Beurkundung eine Kopie des Vertrages in Papierform oder als elektronisches Dokument erhalten.
- Unverzügliche Abwicklung: Nach der Beurkundung leiten wir alle Schritte des notariellen Vertragsvollzugs unverzüglich in die Wege und tragen so einen entscheidenden Teil zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf bei.
- Geringer Aufwand für Sie: Die Notare übernehmen für Sie viele bürokratische Tätigkeiten (bspw. die Einholung etwaiger für die Wirksamkeit des Vertrages notwendiger Genehmigungen, Einholung zur Löschung etwaiger Grundpfandrechte erforderlicher Erklärungen).
- Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
- Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.
- Besprechung und Beratung: Sie vereinbaren einen Termin zur Besprechung und Beratung in unserem Büro. Im Idealfall liegt Ihnen bereits ein Aufteilungsplan des aufzuteilenden Gebäudes mit Grundstückslageplan, Grundrissen, Gebäudeansichten und Schnitten vor. Andernfalls lassen Sie sich einen solchen z.B. von einem Architekten erstellen. In diesem ersten Termin erarbeiten wir mit Ihnen eine sinnvolle Aufteilung in einzelne Einheiten und klären rechtliche und sachliche Fragen zu Ihrem individuellen Fall.
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung: Sie beantragen mithilfe der Aufteilungspläne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Baubehörde. Hierbei sind wir Ihnen auf Wunsch gerne behilflich und unterstützen Sie bei der korrekten Fassung des Antrags sowie im weiteren Verfahren.
- Vorbereitung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung: Im nächsten Schritt erstellen wir auf der Grundlage unseres Besprechungstermins und der von Ihnen bzw. Ihrem Architekten übermittelten Unterlagen und Plänen den Entwurf Ihrer Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung.
- Beurkundungstermin: Üblicherweise nach Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung und Klärung aller sonstigen Aspekte zur Aufteilung findet die Beurkundung im Notariat statt. Der Notar liest die Teilungserklärung vor, erläutert die wesentlichen Punkte und klärt ggf. noch offene Fragen mit den Beteiligten.
- Unsere Vollzugstätigkeit: Nach der Beurkundung tragen wir dafür Sorge, die Teilungserklärung zügig für Sie zum Vollzug zu bringen, d.h. die Eintragung der Aufteilung im Grundbuch herbeizuführen. Diese Eintragung ist die Voraussetzung für etwaige weitere Schritte wie die Überlassung oder der Verkauf einer Wohnung an Dritte.
- Eintragung der Aufteilung im Grundbuch: Nach Eintragung der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch senden wir Ihnen die Bestätigung des Grundbuchamtes nach erfolgter Eintragung zu.
Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen:
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten aller Gebäude auf dem Grundstück
- Schnitte
- Lageplan mit eingezeichneten Gebäuden auf dem Grundstück
- falls anschließend Bauträgerkaufverträge geplant sind: Baubeschreibung
Ihr Ansprechpartner:
Josef Hirsch
Amtmann im Notardienst
Kreditsicherung (Grundschuld/Hypothek) #
Sie möchten den Kauf einer neuen Immobilie, die Renovierung Ihrer Bestandsimmobilie oder andere Vorhaben finanzieren? Banken und andere Finanzierungsinstitute fordern vor der Kreditzusage meist bestimmte Sicherheiten vom Darlehensnehmer. Diese Sicherheiten dienen dem Schutz vor möglichen Zahlungsausfällen. Bei größeren Darlehen verlangen Gläubiger in der Regel die Eintragung von Grundpfandrechten an Grundbesitz (meist Grundschulden, selten auch Hypotheken). Grundstücke sind wertbeständig und bieten einem Gläubiger besonders hohe Sicherheit – kann der Schuldner sein Darlehen nicht zurückzahlen, kann der belastete Grundbesitz zwangsversteigert oder zwangsverwaltet werden; die Erlöse daraus verwendet der Gläubiger zur Tilgung der Verbindlichkeiten.
GF NOTARE stehen Ihnen bei allen Fragen der Kreditsicherung zur Seite – sei es die Bestellung von Grundschulden, die Prüfung von Zweckbestimmungserklärungen oder die Erstellung von Rang- oder Notarbescheinigungen.
- Fester Ansprechpartner: Sie erhalten von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihre Transaktion kümmert.
- Schnelle Bearbeitung: Ihr Ansprechpartner bei GF NOTARE fertigt nach Mitteilung der erforderlichen Daten durch Sie oder ihr finanzierendes Kreditinstitut umgehend – erforderlichenfalls am selben Tag – den Entwurf der Grundschuld.
- Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Sie erhalten schnell einen Termin zur Beurkundung, nach Verfügbarkeit auch morgens ab 7:30 Uhr, in der Mittagszeit oder in den Abendstunden bis 20:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch gleich nach der Beurkundung eine Kopie der beurkundeten bzw. beglaubigten Dokumente in Papierform oder als elektronisches Dokument erhalten.
- Unverzügliche Abwicklung: Nach der Beurkundung leiten wir alle Schritte des notariellen Vollzugs unverzüglich in die Wege und tragen so einen entscheidenden Teil zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf bei.
- Geringer Aufwand für Sie: Die Notare übernehmen für Sie viele bürokratische Tätigkeiten (bspw. die Einholung etwaiger für die Wirksamkeit des Vertrages notwendiger Genehmigungen, Einholung zur Löschung etwaiger Grundpfandrechte erforderlicher Erklärungen). Ihr eigener Aufwand ist damit gering.
- Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
- Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.
- Übermittlung Ihrer Daten: Sie selbst bzw. – in der Regel – Ihre Bank in Ihrem Auftrag übermittelt uns die wesentlichen Daten zu der beabsichtigten Kreditsicherung (insbesondere den zu belastenden Grundbesitz, Nennbetrag der Grundschuld, Besonderheiten bei der Zwangsvollstreckungsunterwerfung etc.). Fragen zur Grundschuld beantworten wir gerne schon in dieser Phase Beurkundungstermin: Ein Termin zur Grundschuldbestellung ist nach Vorlage des Entwurfs sehr schnell möglich, falls erforderlich auch innerhalb von ein bis zwei Tagen. Der Notar liest die Urkunde vor, erläutert die wesentlichen Punkte und klärt ggf. noch offene Fragen mit den Beteiligten.
- Beurkundungstermin: Ein Termin zur Grundschuldbestellung ist nach Vorlage des Entwurfs sehr schnell möglich, falls erforderlich auch innerhalb von ein bis zwei Tagen. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert die wesentlichen Punkte und klärt ggf. noch offene Fragen mit den Beteiligten.
- Unsere Vollzugstätigkeit: Nach der Beurkundung tragen wir dafür Sorge, die Grundschuld schnell im Grundbuch zur Eintragung zu bringen und übermitteln der Bank alle zu diesem Zeitpunkt bereits verfügbaren Unterlagen. Die Eintragung im Grundbuch ist bei vielen Finanzierungsinstituten die Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Darlehens.
- Eintragung der Aufteilung im Grundbuch: Nach Eintragung der Grundschuld im Grundbuch übermitteln wir Ihnen und Ihrer Bank die Eintragungsbestätigung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Margit Leitenstern
Rechtsanwaltsfachangestellte
Erbbaurechte #
Der Erbbaurechtskaufvertrag ist eine Sonderform des Kaufvertrags über eine Immobilie. In diesem Fall erwirbt der Käufer nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, das Grundstück zu nutzen, einschließlich des Eigentums an einem auf dem Grundstück bereits bestehenden oder erst noch zu errichtenden Gebäudes (Haus oder Wohnungs- und Teileigentum). Das Grundstück selbst verbleibt dabei im Eigentum des bisherigen Grundstückseigentümers, der vom Käufer des Erbbaurechts für die Nutzung des Grundstücks den sogenannten Erbbauzins erhält, eine Entschädigung in Geld. Herausgeber von Erbbaurechten sind hauptsächlich Kirchengemeinden, Stiftungen oder Gemeinden. Auch sonstige juristische Personen und Privatpersonen können Erbbaurechte herausgeben. Die Laufzeit eines Erbbaurechts kann weitgehend frei gewählt werden, häufig werden Laufzeiten von bis zu 100 Jahren vereinbart.
Die Notare sind Ihre kompetenten Ansprechpartner sowohl für Bestellung und erstmalige Veräußerung eines Erbbaurechts als auch für dessen Weiterveräußerung. Transaktionen von Erbbaurechten sind in der Tendenz komplexer als die sonstiger Immobilien. Als Notare verfügen wir über umfangreiche und langjährige Erfahrungen rund um die Errichtung, Durchführung und Abwicklung von Erbbaurechtsbestellungen und Kaufverträgen. Gleiches gilt für die Belastung von Erbbaurechten mit Grundschulden. So können wir den Ablauf von Bestellung, Kauf und Belastung von Erbbaurechten für Sie reibungslos und unkompliziert gestalten.
- Fester Ansprechpartner: Sie erhalten von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihre Transaktion kümmert.
- Schnelle Bearbeitung: Sobald uns alle Daten zum Kauf vorliegen, senden wir Ihnen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Entwurf zu.
- Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Sie erhalten (unter Einhaltung gesetzlicher Fristen) schnell einen Termin zur Beurkundung, nach Verfügbarkeit auch morgens ab 7:30 Uhr, in der Mittagszeit oder in den Abendstunden bis 20:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch gleich nach der Beurkundung eine Kopie des Vertrages in Papierform oder als elektronisches Dokument erhalten.
- Unverzügliche Abwicklung: Nach der Beurkundung leiten wir alle Schritte des notariellen Vertragsvollzugs unverzüglich in die Wege und tragen so einen entscheidenden Teil zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf bei. Damit schaffen wir die notariellen Voraussetzungen sowohl für die Kaufpreiszahlung an den Verkäufer als auch und die Übergabe an den Erwerber.
- Geringer Aufwand für Sie: Die Notare übernehmen für Sie viele bürokratische Tätigkeiten (bspw. die Klärung etwaiger Vorkaufsrechte, die Einholung etwaiger für die Wirksamkeit des Kaufvertrages notwendiger Genehmigungen, Einholung zur Löschung etwaiger Grundpfandrechte erforderlicher Erklärungen). Ihr eigener Aufwand ist damit gering.
- Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
- Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.
Ihr Ansprechpartner:
Josef Hirsch
Amtmann im Notardienst
Dienstbarkeiten #
Sie benötigen ein Geh- und Fahrtrecht oder ein Leitungsrecht, wollen einen Überbau rechtlich korrekt regeln, einen Stellplatz auf einem anderen Grundstück oder eine Fotovoltaikanlage auf einem „fremden“ Dach absichern? Hier kann die Bestellung einer Dienstbarkeit erforderlich sein, die das jeweilige Recht absichert.
Eine besondere Form der Dienstbarkeit ist ein Nießbrauch: Er gewährt umfassende Nutzungsrechte für den Grundbesitz, einschließlich der Möglichkeit der Selbstnutzung, Vermietung oder Verpachtung durch den Nießbraucher. Es muss festgelegt werden, welche Kosten der Nießbraucher für den Grundbesitz übernimmt. Der Nießbraucher trägt nach der gesetzlichen Regelung nur die üblichen Lasten und Kosten, nicht jedoch außergewöhnliche Ausgaben wie beispielsweise den Austausch der Heizung oder die Reparatur des Daches. Alternativ – und aus steuerlichen Gründen i.d.R. auch sinnvoll – können dem Nießbraucher auch alle Kosten für den Grundbesitz aufgetragen werden, einschließlich außergewöhnlicher Belastungen.
Im Gegensatz zum Nießbrauch berechtigt das Wohnungsrecht grundsätzlich nur zur Selbstnutzung des Grundbesitzes als Wohnraum. Hierbei wird einer anderen Person – meist einer oder einem Familienangehörigen – das Recht eingeräumt, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.
Eine Dienstbarkeit muss in das Grundbuch eingetragen werden. Hierfür muss der Eigentümer in öffentlich beglaubigter (notarieller) Form die Eintragung bewilligen. Ihr Notar erarbeitet und entwirft für Sie rechtssichere und durchdacht gestaltete Regelungen. Ebenso stehen wir Ihnen bei der vertraglichen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Grundstückseigentümer und dem aus der Dienstbarkeit Berechtigten zur Seite.
Ihr Ansprechpartner:
Josef Hirsch
Amtmann im Notardienst
Sonstiges Grundstücksrecht #
Neben Kaufverträgen, Überlassungen, Dienstbarkeiten u. a. gibt es noch zahlreiche sonstige Regelungsbedürfnisse, die im Grundstücksrecht entstehen können. Ihre Notare stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite. Beispiele für solche sonstigen Regelungen sind:
Dingliches / schuldrechtliches Vorkaufsrecht:
Vorkaufsrechte ermöglichen es dem Berechtigten, eine Immobilie zu erwerben, wenn der Eigentümer sie an einen Dritten verkauft. Ist das dingliche Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, kann der Berechtigte seinen Anspruch auch gegen den Drittkäufer geltend machen. Der Kaufpreis im Falle der Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts entspricht immer dem Preis, den der Eigentümer mit dem Dritten vereinbart hat. Alternativ kann auch ein abweichender Preis vereinbart werden, wenn der Berechtigte sein Vorkaufsrecht ausübt – dann handelt es sich um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das durch eine Vormerkung im Grundbuch (ähnlich wie das dingliche Vorkaufsrecht) abgesichert werden kann.
Reallast:
Die Reallast sichert die regelmäßige Erbringung von Leistungen, die auf dem Grundstück lasten. Sie wird insbesondere als Sicherheit für Rentenzahlungen verwendet, z. B. wenn Eltern ihr Grundstück an ihre Kinder übertragen und diese den Eltern eine monatliche Rente zahlen. Die Rentenzahlung kann durch eine Reallast auf dem übertragenen Haus oder der übertragenen Wohnung abgesichert werden. Dadurch können die Übergeber das Grundstück zwangsversteigern lassen, wenn die Rentenzahlung ausbleibt.
Miteigentümervereinbarung:
Wenn ein Grundstück mehreren Eigentümern in Bruchteilen gehört, können diese durch eine Vereinbarung die Auseinandersetzung zwischen sich ausschließen. Dadurch wird verhindert, dass ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung des Grundbesitzes beantragen kann. Eine solche Vereinbarung, die im Grundbuch eingetragen wird, wirkt auch gegenüber zukünftigen Miteigentümern. Zudem können die Miteigentümer in einer Vereinbarung die gemeinsame Nutzung und die Kostenverteilung für das gemeinschaftliche Grundstück regeln. Solche Miteigentümervereinbarungen finden sich beispielsweise bei Garagen- und Wegegrundstücken, die den Eigentümern der angrenzenden Häuser gemeinsam gehören.
Ihr Ansprechpartner:
Josef Hirsch
Amtmann im Notardienst