Beglaubigungen / Sonstiges

Sie benötigen eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder eine beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Kommen Sie gerne auf uns zu - wir stehen Ihnen während unserer Öffnungszeiten auch ohne Termin gerne zur Verfügung. Bei Auslandsberührung kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Legalisierung (Apostille und Legalisation) der Vollmacht.

Beglaubigung Ihrer Unterschrift #

Mit der Beglaubigung bestätigt der Notar, dass Sie ein bestimmtes Dokument persönlich unterzeichnet haben. Abzugrenzen ist sie von der Beurkundung, die zusätzlich den Inhalt der Urkunde bestätigt. Meist schreibt das Gesetz vor, wann eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich ist. Beispiele sind Eintragungen und Anmeldungen zu öffentlichen Registern (wie z. B. das Handelsregister), Eintragungen in das Grundbuch, Vollmachten, die auch den (Ver-)Kauf von Grundstücken umfassen sollen.

Zur Beglaubigung müssen Sie persönlich in unserem Büro erscheinen. Bringen Sie dazu bitte das Dokument mit, das unterzeichnet werden soll. Weiterhin benötigen Sie einen behördlichen, gültigen Lichtbildausweis (i.d.R. Personalausweis oder Reisepass), vorlegen. Der Termin kann kurzfristig vereinbart werden und dauert meist nur wenige Minuten.

Nach der Beglaubigung übermitteln GF NOTARE das Dokument auf Wunsch gerne weiter an den Adressaten, beispielsweise an das Grundbuchamt bei der Löschung einer Grundschuld.

  • Termin am selben Tag: Termine zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift sind in der Regel ohne Vorlaufzeit – d.h. am selben Tag – möglich. Bitte rufen Sie uns an – wird sind gerne für Sie da.
  • Schnelle Bearbeitung: Auf Wunsch fertigen wir die Urkunde direkt für Sie aus, so dass Sie sie direkt wieder mitnehmen können. Ansonsten erfolgt die Zusendung binnen weniger Tage.
  • Einholung der Apostille / Legalisation: Soll das Dokument, das Sie unterzeichnet haben, im Ausland verwendet werden, kann dazu eine sog. Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Wir prüfen das gerne für Sie und holen diese zusätzliche Erklärung von den zuständigen Behörden ein.
  • Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
  • Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.

Ihre Ansprechpartnerin:

Beglaubigung einer Kopie (beglaubigte Abschrift) #

GF NOTARE erstellen für Sie beglaubigte Abschriften von (Original-)Dokumenten (z.B. eine beglaubigte Abschrift eines Zeugnisses, eines Ausweises oder sonstiger Unterlagen). Mit der Beglaubigung bestätigen wir die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.

Zur Beglaubigung benötigen wir das Original des Dokuments. Ein Termin zur Vorlage in unserem Büro kann kurzfristig vereinbart werden und dauert meist nur wenige Minuten.

  • Termin am selben Tag: Termine zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift sind in der Regel ohne Vorlaufzeit – d.h. am selben Tag – möglich. Bitte rufen Sie uns an – wird sind gerne für Sie da.
  • Schnelle Bearbeitung: Auf Wunsch fertigen wir die Urkunde direkt für Sie aus, so dass Sie sie direkt wieder mitnehmen können. Ansonsten erfolgt die Zusendung binnen weniger Tage.
  • Einholung der Apostille / Legalisation: Soll das Dokument, das Sie unterzeichnet haben, im Ausland verwendet werden, kann dazu eine sog. Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Wir prüfen das gerne für Sie und holen diese zusätzliche Erklärung von den zuständigen Behörden ein.
  • Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
  • Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.

Ihre Ansprechpartnerin:

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