Neuigkeiten

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden und informieren Sie sich über aktuelle Rechtsthemen, bei denen wir Sie als Notare unterstützen. Außerdem erfahren Sie Aktuelles zu unserer Kanzlei, zu Veranstaltungen und Vorträgen von GF NOTARE.

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Notarinnen und Notare beurkunden und beglaubigen. Was aber ist der Unterschied? Häufig werden die Begriffe durcheinandergeworfen oder gleichgesetzt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Während die Beurkundung für bedeutsame Rechtsgeschäfte vorgeschrieben und hier notarielle Beratung inklusive ist, wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung grundsätzlich nur die Identität des Unterschreibenden bestätigt.

Der Kauf eines Eigenheims, die Errichtung eines Ehevertrags, der Adoptionsantrag – manche Rechtsgeschäfte sind so wichtig, dass das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Doch wie ist der Weg zur Urkunde? Was passiert „hinter den Kulissen“, wenn alle unterschrieben haben? Notarinnen und Notare beraten und unterstützen von der ersten Idee bis zur Umsetzung.

Seit dem 29. Dezember 2025 ist es möglich, notarielle Urkunden in einem elektronischen Präsenzverfahren zu errichten. Dabei sind die Urkundsbeteiligten persönlich im Notarbüro anwesend, die Urkunde selbst wird jedoch originär elektronisch errichtet und von den Beteiligten elektronisch unterzeichnet.

„Die Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung bedeutet einen zentralen Schritt für die Digitalisierung des Notariats. Eine elektronisch errichtete Urkunde ermöglicht die medienbruchfreie Weiterverarbeitung und beschleunigt das Verfahren. So können Notarbüros, Gerichte sowie weitere Urkundenstellen entlastet werden“, sagt Clemens Neuschwender, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz.

Wer Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, denkt häufig an steuerliche Vorteile. Doch tatsächlich bestimmen gleich drei verschiedene Zehnjahresfristen – im Steuerrecht, im Schenkungs- und Sozialrecht sowie im Pflichtteilsrecht – darüber, ob eine Schenkung am Ende wirklich den gewünschten Effekt hat. Für viele ein überraschender Befund, der zeigt: Vermögensübertragungen sind häufig weniger ein spontaner Akt der Großzügigkeit als vielmehr ein strategisches Instrument der Lebens- und Nachlassplanung.

Der Weg von der Idee zum eigenen Unternehmen wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Entrepreneure profitieren bei der Gründung von verlässlicher Rechtsberatung durch Notarinnen und Notare. Ihre neutrale, kompetente Begleitung sorgt dafür, dass Startups von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen.

Durch die letzte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich die Voraussetzungen, unter denen Beschlüsse einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft auch gegenüber Käufern und anderen Rechtsnachfolgern gelten, erheblich geändert. Die Übergangsvorschrift zum Schutz alter Beschlüsse läuft Ende 2025 aus. Es sollte daher geprüft werden, ob für Altbeschlüsse Anpassungsbedarf besteht.

Wenn ein Darlehen endlich abbezahlt ist, fragen sich viele Eigentümer, was mit der dafür eingetragenen Grundschuld passiert. Muss sie gelöscht werden oder kann sie einfach im Grundbuch stehenbleiben? Entgegen landläufiger Meinung bringt das „Stehenlassen“ nur in wenigen Fällen Vorteile, birgt gleichzeitig aber erhebliche Risiken für einen späteren Verkauf oder eine spätere Überlassung der Immobilie.

Alles hat ein Ende…auch die GmbH! Dabei gilt wie so häufig: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Denn wer schon einmal eine Nachtragsliquidation durchführen musste, der weiß, für wie viel Kosten und Ärger eine unvollständige Liquidation im Nachhinein noch sorgen kann.

Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten. Die Landesnotarkammer Bayern warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilienverträgen.

Ob Immobilie, Vorsorge, Erbe, Partnerschaft oder Unternehmensgründung: Wer sich rund um wichtige rechtliche Themen individuell und unverbindlich beraten lassen möchte, ist beim „Tag des offenen Notariats“ genau richtig. Die Notarkammer Pfalz lädt am Mittwoch, dem 25. Juni 2025 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr dazu ein, die vielfältigen Beratungsangebote der pfälzischen Notarinnen und Notare kennenzulernen – persönlich, spontan und mit einem bunten Programm aus Informationsständen, Vorträgen und persönlichen Gesprächen.

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