
Bauträgerkaufverträge
Für den Verkauf der einzelnen Einheiten einer Wohn- oder Gewerbeanlage benötigen Sie einen durchdachten, die Interessen aller Vertragsbeteiligter angemessen berücksichtigenden Bauträgerkaufvertrag. GF NOTARE fertigen für Sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur die nötigen Musterkaufverträge und gewährleisten so eine rechtssichere Gestaltung und Vermarktung Ihres Bauprojekts. Gerne arbeiten wir bereits in einer frühen Projektphase mit Ihnen als Bauträger, Ihrem Architekten und Ihrem Vertrieb zusammen, um ein für alle Seiten gelungenes Projekt zu gewährleisten.
Neben der Vertragsgestaltung übernehmen GF NOTARE die komplette Vertragsdurchführung und sorgen für eine schnelle, fachlich fundierte und rechtssichere Abwicklung der Kaufverträge. Wir kümmern uns um die zügige Herbeiführung der rechtlichen Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit und behalten die Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) stets im Blick, um einen reibungslosen Abverkauf zu ermöglichen.
- Fester Ansprechpartner: Sie erhalten von Anfang an einen festen Sachbearbeiter, der sich um Ihre Angelegenheiten und jede einzelne Transaktion für Sie kümmert.
- Schnelle Bearbeitung: Sobald uns alle Daten zum Kauf vorliegen, versenden wir kurzfristig den Entwurf des Kaufvertrags an Sie und Ihren Kunden, um die Einhaltung der 14-Tages-Frist zu gewährleisten.
- Kurze Vorlaufzeit bis zur Beurkundung: Sie erhalten (unter Einhaltung gesetzlicher Fristen) schnell einen Termin zur Beurkundung, nach Verfügbarkeit auch morgens ab 7:30 Uhr, in der Mittagszeit oder in den Abendstunden bis 20:00 Uhr.
- Unverzügliche Abwicklung: Nach der Beurkundung leiten wir alle Schritte des notariellen Vertragsvollzugs umgehend in die Wege und tragen so einen entscheidenden Teil zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf bei. Damit schaffen wir die notariellen Voraussetzungen sowohl für die schnelle Kaufpreiszahlung an den Verkäufer als auch die zügige Übergabe an den Erwerber.
- Geeignete Räumlichkeiten: Bis zu 35 Gesellschafter finden in unserem Konferenzzimmer problemlos Platz.
- Verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt, unweit von München, Nürnberg und Augsburg.
- Eigene Parkplätze direkt vor der Tür.
- Übermittlung Ihrer Daten und Beratung: Sie übermitteln uns die Daten von Käufer und Verkäufer und die gewünschten Eckdaten des Kaufvertrages. Am einfachsten geht das über unsere übersichtliche Checkliste. Natürlich beantworten wir Ihnen schon in dieser Phase gerne alle Fragen, die Sie zur Vertragsgestaltung und den rechtlichen Aspekten des Kaufvertrags haben.
- Vorbereitung des Kaufvertrags: Im nächsten Schritt erstellen wir auf der Grundlage Ihrer Informationen und Vereinbarungen sowie den aktuellen Grundbuchdaten den Kaufvertragsentwurf. Darin werden die Interessen aller Vertragsparteien berücksichtigt.
- Beurkundungstermin: Wenn sich Käufer und Verkäufer über alle Inhalte des Kaufvertrags einig sind, findet die Beurkundung im Notariat statt. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert die wesentlichen Punkte und klärt offene Fragen mit den Beteiligten - beispielsweise zur Kaufpreisfälligkeit, zur Gewährleistung und zum weiteren Ablauf. Im Termin können Sie als Käufer auch gleich die Grundschuld beurkunden, die Ihre Bank als Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Finanzierungsdarlehens benötigt.
- Unsere Vollzugstätigkeit: Nach der Beurkundung kümmern wir uns um darum, den Vertrag möglichst schnell für Sie zum Vollzug zu bringen. Wir übernehmen bereits viele Tätigkeiten, damit Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen. Wir senden Ihnen und allen weiteren Beteiligten den beurkundeten Kaufvertrag zu, holen Unterlagen und Genehmigungen ein, übermitteln Anträge an Behörden und Banken und besorgen für den weiteren Fortgang nötige Informationen.
- Fälligkeit des Kaufpreises: Sobald die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen eingetreten sind, teilen wir Käufer, Verkäufer und der finanzierenden Bank die Fälligkeit des Kaufpreises schriftlich mit. Der Käufer zahlt dann der Kaufpreis - wenn noch Darlehen des Verkäufers abzulösen sind - an dessen Bank, im Übrigen direkt an den Verkäufer.
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten: Sobald der Kaufpreis gezahlt wurde, geht auch der Besitz, Nutzen und Lasten über.
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Wir beantragen nach Bestätigung der vollständigen Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und senden Ihnen die Bestätigung des Eigentumsübergangs nach erfolgter Eintragung zu.

Ihr Ansprechpartner:
Josef Hirsch
Amtmann im Notardienst